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ArbG Hamburg, 21.03.1986 - 23 BV 14/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01
Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats …
Halten wir uns zum besseren Verständnis zunächst nochmals die zitierte (oben, I.2 bb (1.) - S. 10) Kernüberlegung im Urteil des Siebten Senats zur Ablehnung eines "Übergangsmandats" des Betriebsrates vor Augen, so wird mit Händen greifbar, wiesehr deren gedanklicher Ausgangspunkt - "anderer Arbeitgeber" als unübersteigbare Schranke unternehmensübergreifender Wahrnehmung von Beteiligungsrechten des Betriebsrates - spätestens heute (zur frühen Kritik bereits statt vieler Maria Metzke, ArbuR 1986, 78 ff; s. auch bereits ArbG Hamburg Beschluß vom 21. März 1986 - 23 BV 14/84 - ArbuR 1986, 348) hinfällig geworden ist. - LAG Hessen, 01.09.1988 - 12 TaBVGa 155/88
Weiterbestehen des Betriebsrats nach Zusammenlegung einzelner Betriebsteile ; …
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